Kinder-HNO
Dr. med. Friederike Kremer
(Wahlärztin)
Dr. med. Friederike Kremer
Fachärztin für Hals-Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie, DEGUM zertifiziert
Als Oberärztin des St. Anna Kinderspitals liegen mir die kleinen Patientinnen und Patienten ganz besonders am Herzen.
Für die Untersuchung und Behandlung ihres Kindes greife ich auf meine umfassende Erfahrung im gesamten Spektrum der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zurück. Als Einzel- oder Familientermin.
Ich nehme mir für jeden meiner Patienten viel Zeit, sodass wir individuell eine passende Therapie finden.
Jeden Dienstag Nachmittag freue ich mich, Sie in der Ordination Kinderpunkt betreuen zu dürfen.
Ich helfe gerne bei:
- Kindlichen Polypen (Adenoide Vegetationen)
- Vergrößerung der Gaumenmandeln
- akuter und chronischer Mandelentzündung
- Hals- und Ohrenschmerzen
- Heiserkeit
- Lymphknotenvergrößerungen
- Nasennebenhöhlenentzündungen
- Kindlichen Hörstörungen
- Vergrößerungen der Halslymphknoten und Halszysten
- Gehörgangsverlegung durch Cerumen (Ohrschmalz) oder Fremdkörper
- Ohrenjucken
- Ohrgeräuschen und Tinnitus
- Gleichgewichtsstörungen und Schwindel
- Kindlichem Schnarchen und Schlafstörungen
Leistungen
- Ohrmikroskopie
- Reinigung der Gehörgänge
- Behandlung von Erkrankungen der Gehörgänge, der Trommelfelle, der Mittel- und Innenohren
- Durchführung von Hörtests inklusive dem Neugeborenen-Hörscreening (otoakustische Emissionen)
- Untersuchung von Nase, Nasenrachen, Mundraum und Kehlkopf inklusive sämtlicher endoskopischer Untersuchungen
- Ultraschalluntersuchung des Kopf-Hals-Bereichs (DEGUM zertifiziert), insbesondere Abklärung unklarer Lymphknotenvergrößerungen
- Krebsvorsorgeuntersuchungen im HNO-Bereich inklusive aller notwendigen Ultraschalluntersuchungen
- Ohrringe stechen
- Operationsindikation sowie Terminplanung und Durchführung einer notwendigen Operation im St.Anna Kinderspital (als Kassen- oder Privatpatienten)
- Operationsindikation
Wahlarzt Kosten
Als Wahlärztin verrechne ich Ihnen direkt in der Ordination ein Honorar, das Sie in bar oder mit Bankomat bezahlen können. Die Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Versicherung erhalten Sie einen Teil des Geldes zurückerstattet (bis zu 80% des Kassentarifes).
Wenn Sie eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen haben, werden üblicherweise die Behandlungskosten zur Gänze refundiert.